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Was ist Tagespflege?

Die Tagespflege ist eine Alternative zu Krippe und Kindergarten. Betreut werden alle Kinder bis zum Schuleintritt.

 

Wie viele Kinder betreut eine Tagesmutter?

In der Tageseinzelpflege betreut die Tagesmutter bis zu 5 Kinder. Bei einer Tagespflege im Verbund betreuen zwei anerkannte pädagogische Fachkräfte in angemieteten Räumen bis zu 10 Kinder.

 

Welche Qualifikation benötigt eine Tagesmutter?

Die Tagesmutter bringt Erfahrung durch Pflege und Erziehung ihrer eigenen Kinder mit. Sie wird vom Jugendamt regelmäßig auf ihre Eignung überprüft. Zusätzlich ist die Tagesmutter gehalten an regelmäßigen Fortbildungen teilzunehmen und das Grund- sowie das Aufbauzertifikat des Jugendamtes zu erwerben.

 

Was kostet Tagespflege?

Der Betrag, mit dem sich die Eltern an den Kosten der Tagesbetreuung beteiligen müssen, hängt von ihrem Einkommen und von der Art und dem Umfang der Betreuung ab. Lesen Sie aus den Tabellen Gesetzes ab, wie hoch Ihre persönliche Kostenbeteiligung sein wird. Seit dem 01.01.2007 ist die Betreuung für Ihr Kind im letzten Jahr (12 Monate) vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht kostenfrei. Sie brauchen nur den Verpflegungsanteil in Höhe von derzeit 23 Euro monatlich zu zahlen, mit Ausnahme der reinen Halbtagsförderung ohne Mittagessen.  Die regelmäßige Schulpflicht beginnt im Land Berlin am 1. August (Beginn des Schuljahres) des Jahres, in dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet. Kinder, die auf Antrag ein Jahr früher eingeschult werden, fallen nicht unter diese Regelung.

Neu: Die Berücksichtigung aller Geschwister bei der Berechnung der Kostenbeteiligung müssen Sie nicht mehr beantragen. Die sogenannte „Geschwisterermäßigung“ wird künftig automatisch für alle Kinder gewährt, die Ihrem Wohnortjugendamt bekannt sind (z.B. durch die Betreuung in einer Tages- oder Horteinrichtung) und die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wir bitten Sie jedoch weiterhin, dem zuständigen Jugendamt alle nicht in einer Tages- oder Horteinrichtung betreuten Kinder unter 18 Jahren zu melden, um die Berücksichtigung der Ermäßigung auch in diesen Fällen sicherzustellen.

 

Welche Betreuungszeiten sind möglich?

Tagesmütter bieten verschiedene Betreuungszeiten an. Hier muss man im Einzelfall die benötigten Betreuungszeiten mit der Tagesmutter vereinbaren.

Unsere Bretreuungszeiten sind Mo-Do 8.00 - 16.00 Uhr, Fr. nach Vereinbarung.

 

Wo kann ich mein Kind für Tagespflege anmelden?

Für die Tagespflege ist ein sog. Kitagutschein erforderlich den die Kita-Gutscheinstelle auf Antrag erstellt. 

Für Tempelhof-Schöneberg ist das die Kita-Gutscheinstelle in der Strelitzstr. 15,  12105 Berlin. Die Sprechzeiten sind Dienstags und Freitags 09.00-12.00 Uhr sowie Donnerstags 16.00-18.00 Uhr .

Folgende Unterlagen sollten Sie beibringen:

Das ausgefüllte und von den Erziehungsberechtigten Eltern unterschriebene Antragsformular.

Kopien der Ausweise der Erziehungsberechtigten Eltern  Bei Umzug nach Tempelhof-Schöneberg: den Mietvertrag oder die Ummeldebestätigung des Einwohneramtes.  Einkommensnachweise der Eltern und den letzten Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes beider Erziehungsberechtigten.  Arbeitszeitbescheinigung für beide Eltern mit Stundenumfang und Arbeitszeitverteilung (z.B. 8 Std. täglich an 4 Tagen pro Woche, oder 40 Std. Schichtdienst pro Woche).  Kindergeldnachweis für das Kind bzw Gechwisternachweis (Kindergeld oder Geburtsurkunde)

Die Bearbeitung des Gutscheins dauert in der Regel etwa 2 Monate.  Nach Ausstellung bleiben Ihnen 5 Wochen Zeit, einen Pflegvertrag abzuschließen. Danach verfällt der Gutschein.  Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor dem geplanten Betreuungsbeginn, nach einer geeigneten Tagespflegestelle umzusehen.  Der Betreuungsbeginn sollte so beantragt werden, dass allen Beteiligten genügend Zeit (im allgemeinen 4 Wochen) zur behutsamen Eingewöhnung bleibt.  Bitte bringen Sie den Kitagutschein mit, sofern Sie diesen schon beantragt und erhalten haben.  Wenn sich Eltern und Tagesmutter einig sind, steht dem Vertragsabschluss zwischen Jugendamt und Eltern, sowie Jugendamt und Tagesmutter nichts mehr im Weg.

 

Wie ist der Ablauf der Eingewöhnung ?

Die ersten Tage bei der Tagesmutter sind eine große Herausforderung für das Kind: Alles ist neu – die Betreuungsperson, die anderen Kinder, die Räume, das Spielzeug!

Dieses Unbekannte muss zu Vertrautem gemacht werden und das Kind muss lernen, seine Neugier über die Angst siegen zu lassen.

Wie gut ist es da, wenn die Eltern ihr Kind in der ersten Zeit begleiten können, um ihm den Übergang in die neue Umgebung zu erleichtern. Dabei müssen die Eltern gar nicht viel tun. Sie bieten ihm durch ihre bloße Anwesenheit einen sicheren Hafen, in den sich das Kind bei Bedarf zurückziehen kann. Wenn die Eltern sich möglichst passiv verhalten, können Kind und Tagesmutter sich allmählich kennenlernen.

So kann das Kind schon nach einigen Tagen für kurze Zeit allein bei der Tagesmutter bleiben, wobei die Eltern per Telefon jederzeit erreichbar sein sollten, um im Notfall schnell wieder beim Kind zu sein. Diese Zeit wird nun stückchenweise verlängert, wobei die Reaktion des Kindes genau beobachtet werden sollte. Akzeptiert das Kind die Tagesmutter noch nicht als Bezugsperson, von der es sich im Notfall auch trösten lässt, muss mit weiteren Trennungsversuchen noch etwas gewartet werden. Mit ein wenig Geduld und Einfühlungsvermögen sollte die Eingewöhnung nach zwei bis vier Wochen abgeschlossen sein.

In der ersten Zeit nach der Eingewöhnung sollten die Eltern nach Möglichkeit weiter telefonisch erreichbar sein. Auch sollte noch bedacht werden, dass es ungünstig ist, kurz nach der Eingewöhnung einen Urlaub zu planen. Die Beziehung zur Tagesmutter muss zunächst gefestigt sein, bevor eine längere Abwesenheit stattfindet. Man wird dann damit rechnen müssen, dass das Kind nach der Rückkehr nicht allein bei der Tagesmutter bleiben möchte und die Eingewöhnungszeit sich entsprechend verlängert.

Eine gute und erfolgreiche Eingewöhnung sollte so lang wie nötig und so kurz wie möglich sein! So wird es gelingen, dass jedes Kind Vertrauen fasst und seine Tagesmutter als Bezugsperson annimmt.